So sieht unsere Förderung aus

Ein eigener Server im Internet

Der Verein soll ja in erster Linie die Digitalisierung geisteswissenschaftlicher Quelldokumente und deren Veröffentlichung im Internet fördern. Als erste Maßnahme wurde dazu ein eigener Server im Internet angemietet mit ausreichender Kapazität für eine ganze Reihe von Internetarchiven. Es wurde und wird die entsprechende Software entwickelt, mit der sich große Mengen von Dokumenten in Datenbanken erfassen und daraus automatisch die benötigten Internetseiten generieren lassen. Diese Infrastruktur wollen wir anderen Archiven zur Verfügung stellen, die so leichter ihre Dokumente im Internet anbieten können, ohne sich allzusehr um technische Details kümmern zu müssen.

Einen Überblick gewinnen

Etliche geisteswissenschaftliche Archive schlummern in Regalen oder gar Kisten vor sich hin, sind noch nicht einmal inhaltlich komplett erfasst und erst recht nicht so, daß andere Menschen darauf einen Zugriff haben. Wir können dabei helfen, diese Dokumente zu katalogisieren und in einer Datenbank zu erfassen. Eine solche Datenbank kann dann auch über das Internet zugänglich gemacht werden und als eine Art Online-Katalog dienen.

Hilfe bei der Digitalisierung


Um die Dokumente im Internet anbieten zu können, müssen sie zunächst digitalisiert - gescannt oder fotografiert - und anschließend zu Dokumenten zusammengefaßt werden, die sich für eine Veröffentlichung eignen. Wir bieten hier technische und personelle Unterstützung an, gegebenenfalls stellen wir auch die benötigten Geräte zur Verfügung. Und wenn die Personaldecke zur Bewältigung der Arbeit nicht ausreicht, werden wir uns auch um die Beschaffung der nötigen Finanzmittel bemühen.

Förderung beantragen

Privatpersonen oder Institutionen, die über geisteswissenschaftliches Archivmaterial verfügen und dieses Material der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchten, sind herzlich eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und über ihre Projekte zu sprechen. Schicken Sie einfach eine Email an beirat(at)uranosev. Wenn der Verein einer Förderung zustimmt, wird eine entsprechende Projektgruppe gegründet, die sich um das Vorhaben kümmert. Die Mitglieder einer solchen Projektgruppe müssen nicht unbedingt Vereinsmitglieder sein; die Satzung sieht nur vor, daß wenigstens ein Mitglied einer solchen Projektgruppe dem Verein als unterstützendes oder ordentliches Mitglied angehört.

Autonomie der geförderten Projekte

Bereits in der Vereinssatzung ist über die geistige Autonomie der geförderten Projekte folgendes festgelegt:

§ 8, Abs. 2: "Der Verein wird im Rahmen seiner Vereinszwecke Dritten die Veröffentlichung ihrer Archive oder Publikationen innerhalb der vom Verein betriebenen Internetdienste ermöglichen. Dazu sollen jeweils Projektgruppen gegründet werden, die für die Gestaltung und den Inhalt der Archive in geistiger Autonomie verantwortlich sind. Der Verein wird nur in solchen Fällen auf den Inhalt Einfluß nehmen, in denen ihm das per Gesetz als presserechtlich Verantwortlichem zwingend vorgeschrieben ist: z. B. bei der Verletzung von Urheberrechten Dritter oder bei Inhalten, deren Publikation Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Der Verein behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Unterstützung von solchen Projekten zu widerrufen, wenn sie sich nicht mehr mit den von der Vereinssatzung definierten Zwecken decken."