So sieht unsere Förderung aus
Ein eigener Server im
Internet
Der Verein soll ja in erster Linie die Digitalisierung
geisteswissenschaftlicher Quelldokumente und deren
Veröffentlichung im Internet fördern. Als erste
Maßnahme wurde dazu ein eigener Server im Internet angemietet
mit
ausreichender Kapazität für eine ganze Reihe von
Internetarchiven. Es wurde und wird die entsprechende Software
entwickelt, mit der sich große Mengen von Dokumenten in
Datenbanken erfassen und daraus automatisch die benötigten
Internetseiten generieren lassen. Diese Infrastruktur wollen wir
anderen Archiven zur Verfügung stellen, die so leichter ihre
Dokumente im Internet anbieten können, ohne sich allzusehr um
technische Details kümmern zu müssen.
Einen Überblick
gewinnen
Etliche geisteswissenschaftliche Archive schlummern in
Regalen
oder gar
Kisten vor sich hin, sind noch nicht einmal inhaltlich komplett erfasst
und erst recht nicht so, daß andere Menschen darauf einen
Zugriff
haben. Wir können dabei helfen, diese Dokumente zu
katalogisieren
und in einer Datenbank zu erfassen. Eine solche Datenbank kann dann
auch über das Internet zugänglich gemacht werden und
als eine
Art Online-Katalog dienen.
Hilfe bei der Digitalisierung
Um die Dokumente im Internet anbieten zu können,
müssen sie
zunächst digitalisiert - gescannt oder fotografiert - und
anschließend zu Dokumenten zusammengefaßt werden,
die sich
für eine Veröffentlichung eignen. Wir bieten hier
technische
und personelle Unterstützung an, gegebenenfalls stellen wir
auch
die benötigten Geräte zur Verfügung. Und
wenn die
Personaldecke zur Bewältigung der Arbeit nicht ausreicht,
werden
wir uns auch um die Beschaffung der nötigen Finanzmittel
bemühen.
Förderung
beantragen
Privatpersonen oder Institutionen, die über
geisteswissenschaftliches Archivmaterial verfügen und dieses
Material der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen
möchten, sind herzlich eingeladen, sich mit uns in Verbindung
zu
setzen und über ihre Projekte zu sprechen. Schicken Sie
einfach eine Email an beirat(at)uranosev. Wenn der Verein einer
Förderung zustimmt, wird eine entsprechende Projektgruppe
gegründet, die sich um das Vorhaben kümmert. Die
Mitglieder
einer solchen Projektgruppe müssen nicht unbedingt
Vereinsmitglieder sein; die Satzung sieht nur vor, daß
wenigstens
ein Mitglied einer solchen Projektgruppe dem Verein als
unterstützendes oder ordentliches Mitglied angehört.
Autonomie der
geförderten Projekte
Bereits in der Vereinssatzung ist über die geistige Autonomie
der geförderten Projekte folgendes festgelegt:
§ 8, Abs. 2: "Der Verein wird im Rahmen seiner Vereinszwecke
Dritten die Veröffentlichung ihrer Archive oder Publikationen
innerhalb der vom Verein betriebenen Internetdienste
ermöglichen.
Dazu sollen jeweils Projektgruppen gegründet werden, die
für
die Gestaltung und den Inhalt der Archive in geistiger Autonomie
verantwortlich sind. Der Verein wird nur in solchen Fällen auf
den
Inhalt Einfluß nehmen, in denen ihm das per Gesetz als
presserechtlich Verantwortlichem zwingend vorgeschrieben ist: z. B. bei
der Verletzung von Urheberrechten Dritter oder bei Inhalten, deren
Publikation Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Der
Verein
behält sich darüber hinaus das Recht vor, die
Unterstützung von solchen Projekten zu widerrufen, wenn sie
sich
nicht mehr mit den von der Vereinssatzung definierten Zwecken decken."